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   OLG Naumburg, 12.10.2000 - 2 U 124/99   

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OLG Naumburg, 12.10.2000 - 2 U 124/99 (https://dejure.org/2000,10325)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12.10.2000 - 2 U 124/99 (https://dejure.org/2000,10325)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12. Oktober 2000 - 2 U 124/99 (https://dejure.org/2000,10325)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ergreifung rechtlicher Konsequenzen nach dem Unterbleiben der Erbringung einer Gegenleistung aus einem Werkvertrag zur Geltendmachung einer Vollstreckungsabwehrklage; Voraussetzung für das Vorliegen eines Minderungsanspruchs im Rahmen eines Werkvertrages gem. § 13 Nr. 6 ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ergreifung rechtlicher Konsequenzen nach dem Unterbleiben der Erbringung einer Gegenleistung aus einem Werkvertrag zur Geltendmachung einer Vollstreckungsabwehrklage; Voraussetzung für das Vorliegen eines Minderungsanspruchs im Rahmen eines Werkvertrages gem. § 13 Nr. 6 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2002, 347
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 23.01.1974 - VIII ZR 131/72

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Restitutionsklage - Anforderungen an

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.10.2000 - 2 U 124/99
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der sittenwidrigen Ausnutzung eines nicht erschlichenen aber falschen Urteils unter besonderen Umständen mit einer Klage auf Unterlassung der Zwangsvollstreckung entgegengetreten werden (vgl. BGH NJW 1983, 2317, 2318; BGHZ 26, 391, 394, 396, 398; BGHZ 13, 71; 50, 115; BGH, NJW 1974, 557 ).

    In §§ 580 ff. ZPO kommt der Wille des Gesetzgebers zum Ausdruck, nur in eng begrenzten Ausnahmefällen dem Betroffenen die Möglichkeit zu eröffnen, im Wege der Restitutionsklage die Rechtskraft einer auf fehlerhafter Grundlage beruhenden, ihn ohne sein Verschulden unbillig belastenden Entscheidung zu beseitigen (vgl. BGH, WM 1974, 264).

    Dazu gehört die entsprechende Anwendung des § 582 ZPO (BGH, NJW 1974, 557 ).

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung gebietet es aber der Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB ), auf dem der von der Rechtssprechung entwickelte "Rechtsbehelf" gegen rechtskräftige Urteile beruht (vgl. BGH NJW 1993, 3205), die Rechtskraft zu beseitigen, wenn das unanfechtbare Urteil objektiv unrichtig ist, der Vollstreckende davon Kenntnis hat - auch wenn er sie erst nach Rechtskraft erlangt hat (vgl. BGHZ 101, 384, 385; 103, 46, 47)- und zusätzliche besondere Umstände hinzukommen, die die Vollstreckung des Titels durch den Gläubiger als mißbräuchlich erscheinen lassen (vgl. den Überblick zu den Voraussetzung bei Zöller -Vollkommer, 21. Aufl. 1999, Vor § 322, Rdn. 74 m.z.N.; BGH NJW 1983, 2317, 2318; BGHZ 26, 391, 394, 396, 398; BGHZ 13, 71; 50, 115; BGH, NJW 1974, 557 ).

  • BGH, 13.07.1983 - IVb ZR 2/82

    Verstoß einer vom Sozialhilfeträger kraft übergeleiteten Rechts aus einem

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.10.2000 - 2 U 124/99
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der sittenwidrigen Ausnutzung eines nicht erschlichenen aber falschen Urteils unter besonderen Umständen mit einer Klage auf Unterlassung der Zwangsvollstreckung entgegengetreten werden (vgl. BGH NJW 1983, 2317, 2318; BGHZ 26, 391, 394, 396, 398; BGHZ 13, 71; 50, 115; BGH, NJW 1974, 557 ).

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung gebietet es aber der Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB ), auf dem der von der Rechtssprechung entwickelte "Rechtsbehelf" gegen rechtskräftige Urteile beruht (vgl. BGH NJW 1993, 3205), die Rechtskraft zu beseitigen, wenn das unanfechtbare Urteil objektiv unrichtig ist, der Vollstreckende davon Kenntnis hat - auch wenn er sie erst nach Rechtskraft erlangt hat (vgl. BGHZ 101, 384, 385; 103, 46, 47)- und zusätzliche besondere Umstände hinzukommen, die die Vollstreckung des Titels durch den Gläubiger als mißbräuchlich erscheinen lassen (vgl. den Überblick zu den Voraussetzung bei Zöller -Vollkommer, 21. Aufl. 1999, Vor § 322, Rdn. 74 m.z.N.; BGH NJW 1983, 2317, 2318; BGHZ 26, 391, 394, 396, 398; BGHZ 13, 71; 50, 115; BGH, NJW 1974, 557 ).

    Ein offensichtliches Fehlurteil - das hier vorliegt - kann einen solchen Extremfall darstellen (vgl. BGH NJW 1983, 2317).

  • BGH, 05.03.1958 - IV ZR 307/57

    Pflichten des Zeugen zur Beantwortung von Fragen

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.10.2000 - 2 U 124/99
    Der Antrag muß vielmehr dahin gehen, die beklagte Partei zu verurteilen, die Zwangsvollstreckung aus dem Titel zu unterlassen und diesen herauszugeben (BGHZ 26, 391 ).

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der sittenwidrigen Ausnutzung eines nicht erschlichenen aber falschen Urteils unter besonderen Umständen mit einer Klage auf Unterlassung der Zwangsvollstreckung entgegengetreten werden (vgl. BGH NJW 1983, 2317, 2318; BGHZ 26, 391, 394, 396, 398; BGHZ 13, 71; 50, 115; BGH, NJW 1974, 557 ).

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung gebietet es aber der Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB ), auf dem der von der Rechtssprechung entwickelte "Rechtsbehelf" gegen rechtskräftige Urteile beruht (vgl. BGH NJW 1993, 3205), die Rechtskraft zu beseitigen, wenn das unanfechtbare Urteil objektiv unrichtig ist, der Vollstreckende davon Kenntnis hat - auch wenn er sie erst nach Rechtskraft erlangt hat (vgl. BGHZ 101, 384, 385; 103, 46, 47)- und zusätzliche besondere Umstände hinzukommen, die die Vollstreckung des Titels durch den Gläubiger als mißbräuchlich erscheinen lassen (vgl. den Überblick zu den Voraussetzung bei Zöller -Vollkommer, 21. Aufl. 1999, Vor § 322, Rdn. 74 m.z.N.; BGH NJW 1983, 2317, 2318; BGHZ 26, 391, 394, 396, 398; BGHZ 13, 71; 50, 115; BGH, NJW 1974, 557 ).

  • BGH, 27.03.1968 - VIII ZR 141/65

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.10.2000 - 2 U 124/99
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der sittenwidrigen Ausnutzung eines nicht erschlichenen aber falschen Urteils unter besonderen Umständen mit einer Klage auf Unterlassung der Zwangsvollstreckung entgegengetreten werden (vgl. BGH NJW 1983, 2317, 2318; BGHZ 26, 391, 394, 396, 398; BGHZ 13, 71; 50, 115; BGH, NJW 1974, 557 ).

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung gebietet es aber der Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB ), auf dem der von der Rechtssprechung entwickelte "Rechtsbehelf" gegen rechtskräftige Urteile beruht (vgl. BGH NJW 1993, 3205), die Rechtskraft zu beseitigen, wenn das unanfechtbare Urteil objektiv unrichtig ist, der Vollstreckende davon Kenntnis hat - auch wenn er sie erst nach Rechtskraft erlangt hat (vgl. BGHZ 101, 384, 385; 103, 46, 47)- und zusätzliche besondere Umstände hinzukommen, die die Vollstreckung des Titels durch den Gläubiger als mißbräuchlich erscheinen lassen (vgl. den Überblick zu den Voraussetzung bei Zöller -Vollkommer, 21. Aufl. 1999, Vor § 322, Rdn. 74 m.z.N.; BGH NJW 1983, 2317, 2318; BGHZ 26, 391, 394, 396, 398; BGHZ 13, 71; 50, 115; BGH, NJW 1974, 557 ).

  • BGH, 01.04.1954 - IV ZR 177/53

    einverständlich falsche Vaterschaftsfeststellung durch Versäumnisurteil - § 826

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.10.2000 - 2 U 124/99
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der sittenwidrigen Ausnutzung eines nicht erschlichenen aber falschen Urteils unter besonderen Umständen mit einer Klage auf Unterlassung der Zwangsvollstreckung entgegengetreten werden (vgl. BGH NJW 1983, 2317, 2318; BGHZ 26, 391, 394, 396, 398; BGHZ 13, 71; 50, 115; BGH, NJW 1974, 557 ).

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung gebietet es aber der Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB ), auf dem der von der Rechtssprechung entwickelte "Rechtsbehelf" gegen rechtskräftige Urteile beruht (vgl. BGH NJW 1993, 3205), die Rechtskraft zu beseitigen, wenn das unanfechtbare Urteil objektiv unrichtig ist, der Vollstreckende davon Kenntnis hat - auch wenn er sie erst nach Rechtskraft erlangt hat (vgl. BGHZ 101, 384, 385; 103, 46, 47)- und zusätzliche besondere Umstände hinzukommen, die die Vollstreckung des Titels durch den Gläubiger als mißbräuchlich erscheinen lassen (vgl. den Überblick zu den Voraussetzung bei Zöller -Vollkommer, 21. Aufl. 1999, Vor § 322, Rdn. 74 m.z.N.; BGH NJW 1983, 2317, 2318; BGHZ 26, 391, 394, 396, 398; BGHZ 13, 71; 50, 115; BGH, NJW 1974, 557 ).

  • BGH, 22.12.1987 - VI ZR 165/87

    Unterlassung der Zwangsvollstreckung aus einem rechtskräftigen

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.10.2000 - 2 U 124/99
    Diese Grundentscheidung des Gesetzgebers hat die Rechtsprechung veranlaßt, für Klagen aus § 826 BGB wegen Erschleichung oder sittenwidriger Ausnutzung eines unrichtigen Urteils strenge Anforderungen zu stellen, um eine Aushöhlung der Rechtskraft im Interesse der Rechtssicherheit zu vermeiden (vgl. BGH NJW 1989, 1285, 1286, ZIP 1988, 336, 337, BGHZ 103, 44 ; BGHZ 101, 380, 383f. m.w.N.).
  • BGH, 03.07.1990 - XI ZR 302/89

    Sittenwidrige Ausnutzung eines Titels

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.10.2000 - 2 U 124/99
    Als zusätzliche Umstände, die ein Zurücktreten der Rechtskraft rechtfertigen, werden vor allem die arglistige Erschleichung der falschen Entscheidung durch Irreführung des Gerichts (vgl. z.B. BGH NJW 1996, 658 ) und die Ausnutzung des nicht erschlichenen Urteils in sittenwidriger Weise (vgl. z.B. BGHZ 112, 54 ; OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 828 m.w.N.) genannt.
  • BGH, 11.12.1995 - II ZR 220/94

    Einwendungen eines ausgeschlossenen Komplementärs gegen die Inanspruchnahme für

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.10.2000 - 2 U 124/99
    Als zusätzliche Umstände, die ein Zurücktreten der Rechtskraft rechtfertigen, werden vor allem die arglistige Erschleichung der falschen Entscheidung durch Irreführung des Gerichts (vgl. z.B. BGH NJW 1996, 658 ) und die Ausnutzung des nicht erschlichenen Urteils in sittenwidriger Weise (vgl. z.B. BGHZ 112, 54 ; OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 828 m.w.N.) genannt.
  • BGH, 24.09.1987 - III ZR 187/86

    Materielle Rechtskraft von Vollstreckungsbescheiden; Unterlassung der

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.10.2000 - 2 U 124/99
    Diese Grundentscheidung des Gesetzgebers hat die Rechtsprechung veranlaßt, für Klagen aus § 826 BGB wegen Erschleichung oder sittenwidriger Ausnutzung eines unrichtigen Urteils strenge Anforderungen zu stellen, um eine Aushöhlung der Rechtskraft im Interesse der Rechtssicherheit zu vermeiden (vgl. BGH NJW 1989, 1285, 1286, ZIP 1988, 336, 337, BGHZ 103, 44 ; BGHZ 101, 380, 383f. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 22.10.1993 - 22 U 59/93

    Minderung wegen unverhältnismäßig aufwendiger Mängelbeseitigung

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.10.2000 - 2 U 124/99
    Verlangt der Besteller nicht mehr Mangelbeseitigung, sondern macht er Gewährleistungsrechte, insbesondere Schadensersatz oder Minderung geltend, so hat eine Abrechnung über die Werklohnforderung und die Minderung bzw. den Schadensersatzanspruch des Bestellers stattzufinden (vgl. BGH NJW 1979, 549 ; für die Minderung: OLG Hamm, NJW-RR 1989, 1365 , OLG Düsseldorf, NJW-RR 1994, 342 ).
  • BGH, 23.11.1978 - VII ZR 29/78

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Vergütungsanspruch des

  • OLG Hamm, 13.06.1989 - 26 U 233/88

    Besteller eines Werkes; Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung; Beseitigung eines

  • BGH, 06.03.1985 - IVb ZR 76/83

    Rechtskraftwirkung eines eine Unterhaltsklage abweisenden Prozeßurteils

  • BGH, 13.07.1970 - VII ZR 176/68

    Aufrechnung des Auftraggebers mit Vorschußanspruch zur Mängelbeseitigung gegen

  • KG, 03.02.1989 - 7 U 3866/88

    Zulässigkeit einer Vollstreckungsgegenklage gegen einen vollstreckbaren Vergleich

  • LG Bamberg, 20.05.2010 - 2 O 305/09

    Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung: Vollstreckung aus

    In der Rechtssprechung wurde in einzelnen Entscheidungen ausgehend vom Rechtsgedanken des § 582 BGB entschieden, dass ein Anspruch aus § 826 BGB nicht in Betracht komme, wenn der Titelschuldner es vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen habe, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden (OLG Bamberg NJW 1960, 1062, 1063; OLG Sachsen-Anhalt Baurecht BauR 2002, 347 - 350).
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